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Wasserbettenservice Jena betreibt kein eigenes Ladenlokal mehr. Somit können Sie uns zwar besuchen - vorherige Terminabsprache vorausgesetzt - und eine ausführliche Beratung zu allen Problemen rund um das Wasserbett erhalten, jedoch ist es sinnvoller wir kommen zu Ihnen und beraten Sie in Ihrem Umfeld und bei Ihnen vor Ort.
Wasserbettenservice Jena, ehemals "Wasserbetten Jena", wünscht Ihnen mit Ihrem Wasserbett stets einen gesunden und erholsamen Nachtschlaf. Wir bemühen uns mit unseren Service Ihnen dies auf lange Zeit zu ermöglichen.
Mit den besten Grüßen von hieraus verbleibend
Ihr Wasserbettenservice Jena
Impressum
Wasserbettenservice Jena mit Sitz in Jena, vertreibt Wasserbetten und Zubehör, bzw. bietet alle benötigten Serviceleistungen rund um das Wasserbett an.
Seitenbetreiber: Wasserbettenservice Jena, Bertolt-Brecht-Str. 25, 07745 Jena
Inhaber: Wolfgang Zeise
St.-Nr.: 162/292/00171
Gemäß § 19 ASS. 1 Umsatzsteuergesetz, ist das Unternehmen umsatzsteuerfrei
Inhaltlich Verantwortlicher Gemäß § 6 MDStV: Wolfgang Zeise
Telefonnummer: +49 (3641) - 215 969
Mail-Adresse: wasserbettenjena (at) t-online.de
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Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel (äußere Beschädigungen oder leicht sichtbare Mängel) können nur innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware geltend gemacht werden. Für nicht offensichtliche Mängel gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für gewährte Garantieleistungen, die über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgeht, und seitens des Produktherstellers gewährt wird, gelten dessen Garantiebedingungen und festgelegten Leistungen. Diese laufen außerhalb der gesetzlich zu leistenden Gewährleistungsgarantie des Verkäufers. Die Händlerhaftung beträgt ein halbes Jahr. Die gesetzliche Gewährleistung, sowie erweiterte Garantiefrist wird ausschließlich durch die Hersteller bzw. Produzenten des Produktes erbracht. Abverkaufsware bzw. Ware zu Sonderpreisen unterliegen einer gesonderten Garantieleistung. Diese Ware kann nicht gewandelt werden. Abverkaufsware mit Minderungspreis ist gekauft wie gesehen. Die Garantiezeit, soweit durch den Hersteller abgedeckt, beträgt maximal 2 Jahre.
Farbtöne, die nach Farbmuster vom Kunden gewünscht werden, werden bestmöglich ausgeführt. Eine Garantie durch den Hersteller für absolute Farbgleichheit kann wegen der Verschiedenheit der Struktur der verwendeten Materialien nicht übernommen werden; dies gilt insbesondere für Nachbestellungen. Eine Maßtoleranz von +/- 2 cm bei gepolsterter Ware – Polstermöbel/Wasserbetten - auf den lfd. Möbelmeter ist verfahrenstechnisch bedingt möglich und daher kein Reklamationsgrund und somit nicht einfordbar.
Bei auftretenden Mängeln oder Defekten an der Lieferung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, steht uns grundsätzlich ein zweimaliges Nachbesserungs- bzw. Reparatur- oder Ersatzlieferungsrecht zu. Misslingt die Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung, oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist für die Vornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beträgt vier Wochen ab Anzeige des Mangels. Schadensersatzansprüche, ausgenommen solche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Umtausch der Ware kann verweigert werden, wenn ein unverhältnismäßiger Aufwand durch den Umtausch der Ware, gegenüber einer sachgerechten Reparatur oder Nachbesserung zu lasten des Händlers entstünde. Die Garantie bezieht sich nur auf die Ware selbst. Tritt ein berechtigter Garantiefall im Sinne der Garantiebedingungen ein, so kann die Ware kostenlos gewandelt oder repariert werden. Kosten die im Zusammenhang mit der Garantieabwicklung, welche über die Händlerhaftung von einem ½ Jahr hinausgehen, wie erweiterte Werksgarantie und die damit im Zusammenhang stehenden gesamten Aufwände des Verkäufers und seines Servicepersonals, trägt der Kunde.
Speziell bei gewünschter Selbstmontage von Wasserbetten bzw. von Wasserbett-komponenten, wie Wassermatratzen, Softsiderahmen, Wasserbettheizelementen oder Wannenüberzügen durch den Kunden, ist der Verkäufer berechtigt seine Händlerhaftung zu entziehen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kunde aus Mangel an Erfahrung die gelieferten Komponenten falsch behandelt bzw. Auf- als auch Einbaut. Sich aus solch einem Fall ergebende Nachforderungen gehen daher kostenpflichtig zu Lasten des Kunden. Werksgarantien sind davon Ausgeschlossen und sind gesondert und mit dem Hersteller selbst zu verhandeln. Auftretende Produktmängel oder Defekte, die durch erkennbare und vorhandene Mängelerscheinungen an der vorhanden Bettanlage des Kunden hervorgerufen werden können, und auf die der Verkäufer im Vorfeld hinwies, sind von der Produkthaftung ebenso ausgeschossen. Das gilt ganz speziell bei dem Austausch der Wassermatratzen in eine alte Bettanlage und deren dabei schon ermüdeten Schaumbalken, oder dessen erkennbar defekter Sicherheitsfolie
VI. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, bezahlt der Käufer bei Lieferung. Aufrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
V. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Verkäufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. (Vorbehaltsware)
Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in voller Höhe an den Verkäufer ab. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Bei Zugriffen Dritter (z. B. des Gerichtsvollziehers) auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
Jeder Kunde ist verpflichtet, alle von uns gelieferte und noch nicht voll bezahlte Ware ausreichend gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasserschaden und Vandalismus zu versichern.
VI. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden oder des mit dem Vertragspartner
geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
VII. Gerichtsstand
1. Jena